Sport- und Mehrzweckhalle Frohberg Stäfa Gebührenordnung

Dauerbelegungen

  • Für Benützer: pro Woche 1 Std, jährlich CHF  1‘550.00
  • Für Schulen (exkl. Schulferien): pro Woche 1 Std, jährlich CHF 1‘240.00

Nutzung

  • von Stäfner und auswärtigen Vereinen, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen, Überkommunale Veranstaltungen z.B. Meisterschaftsspiele, Schweizer-Meisterschaften usw.

Belegungsumfang

  • Halle plus Nebenräume Garderoben, Duschen, Leiterkabinen, Sanitätszimmer
  • Clubraum mit Küche, Theke/Office, Kühlschränke, Abwaschmaschinen

Belegungskosten: Kategorie Nichtkommerzielle Anlässe:
Gemeinde Stäfa CHF 43.00 / Std
Auswärtige Vereine  CHF 55.00 / Std

  • Sportveranstaltungen für eigene Zwecke
  • Kein auf Gewinn bedachtes wirtschaftliches Interesse

Belegungskosten: Kategorie Kommerzielle Anlässe

  • Sportveranstaltungen mit Eintrittspreisen: CHF 80.00 / Std
  • Auf Gewinn bedachtes wirtschaftliches Interesse (Restaurationsbetrieb): CHF 80.00 / Std
  • Anlässe ohne sportlichen Charakter: Preis auf Anfrage

Übernahme / Abgabe

  • Kostenpflichtig ist die Dauer ab Übernahme bis Abgabe der Halle
  • Abmeldung muss 3 Woche vor Belegungstermin erfolgen, sonst wird die Reservation zu 100% verrechnet.
  • Übernahme / Abnahme-Protokoll wird vom Veranstalter unterzeichnet
  • Schäden und Reinigungs-Mehraufwand werden dem Benützer verrechnet. Der Hallenwart entscheidet bei der Abgabe.

Hallenwart pro Stunde: CHF 50.00 / Std

  • Mithilfe und Einrichten von Veranstaltungen
  • Schäden reparieren / Nachreinigung bei Übergabe

Separate Verrechnung, sofern notwendig

  • Bodenabdeckung
  • Stromverteiler 400V

Zahlungskonditionen:

  • Vorauszahlung kann gefordert werden
  • 14 Tage netto

Mehrwertsteuer:

  • Alle Preise in CHF, exkl. MWST.
  • Sportveranstaltungen sind nicht MWST-pflichtig.
  • Alle übrigen Dienstleistungen sind MWST-pflichtig

Gültigkeit:

  • Gebührenordnung vom Juni 2013. Änderungen vorbehalten
  • Textüberarbeitung vom 29.04.2021
  • Textüberarbeitung und Gültigkeit ab August 2022